Stand 04-2024 (April 2024)
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Q Point AG (CH), Q Point GmbH (AT) und Q Point GmbH (DE) - alle im Folgenden QP genannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen – insbesondere bei mündlichen, telefonischen, elektronischen oder postalischen Angeboten, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für die Wirksamkeit dieser AGB genügt im Übrigen auch der Verweis auf sie und ihre Bekanntmachung auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Firmenpapieren.
1.2. Einkaufs- oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich durch die QP anerkannt werden.
1.3. Änderungen der Geschäfts- oder Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform und werden zwei Monate vor Inkrafttreten dem Kunden zur Kenntnis gebracht. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit die Vertragsbeziehung vorzeitig und ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.
2.1. Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch QP.
2.2. QP ist es ausdrücklich erlaubt, Kunden als Referenz anzuführen und deren Firmenlogo für Werbezwecke (Prospekte, Fachveranstaltungen, Homepage, Werbemittel usw.) zu benutzen, sofern nicht anders vereinbart.
3. Beauftragung von Dienstleistungen/Beratungsleistungen
3.1. Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Es gelten die Bedingungen laut Auftragsbestätigung bzw. Nutzungsvereinbarung inkl. Anhänge Dies kann im Rahmen einer Software-Nutzungsvereinbarung auch einzeln erfolgen.
3.2. Übersteigen Aufwände in Zusammenhang mit einem Auftrag eine allfällige Pauschalvereinbarung, kann QP die Differenz einfordern. Eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden ist erforderlich.
4.1. Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch und wird an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder die allgemeine veröffentlichte Kontaktadresse des Kunden übermittelt. Eine Papierrechnung wird nur bei Bedarf zugesendet.
4.2. Die Rechnungslegung seitens QP erfolgt von der Gesellschaft, die Vertragspartner ist. Die Leistungen können auch von anderen Q Point Gesellschaften erbracht werden.
4.3. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher MwSt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen lt. Angebot bzw. Auftragsbestätigung der QP. Kommt der Kunde mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate – in Verzug, so werden die noch ausstehenden Teilzahlungen sofort fällig. QP ist berechtigt – unbeschadet der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gerät ein Kunde in Verzug, ist QP berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
4.4. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder QP Kenntnis über andere Umstände erlangen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist QP berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist explizit ausgeschlossen.
4.5. Die Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung. Für Kunden in der Schweiz gilt der Harmonisierte Verbraucherpreisindex HVPI (Basis: 2015=100), für Kunden in Deutschland der Harmonisierte Verbraucherpreisindex HVPI (Basis: 2015=100) für Deutschland und für alle übrigen Kunden der Harmonisierte Verbraucherpreisindex HVPI (Basis: 2015=100) für Österreich, veröffentlicht monatlich von Eurostat als Indexgrundlage. Sofern diese Indexwerte nicht mehr berechnet bzw. veröffentlicht werden, ist QP berechtigt, entsprechende andere Indizes heranzuziehen, die den genannten Indizes vom Inhalt her am nächsten kommen. Übersteigt die Veränderung des Indexwertes zwischen dem Monat des Vertragsabschlusses (oder dem letzten Anpassungsmonat) und dem zum Rechnungsmonat verfügbaren Wert (maximal 2 Monate vor dem Rechnungsmonat) den Wert von 5%, erfolgt eine Preisanpassung im vollen Ausmaß.
4.6. Nachträgliche Preisverhandlungen und Rechnungskürzungen für vertraglich vereinbarte und erbrachte Leistungen sind ausgeschlossen.
5.1. Bei Absage oder Verschiebungen von beauftragten Leistungen bis zu einer Frist von 48 Stunden vor Leistungserbringung wird der Auftrag nicht in Rechnung gestellt. Bereits gebuchte Auslagen für Unterkunft/Transport werden zur Gänze verrechnet.
5.2. Sollte es zu kurzfristigen (weniger als 48 Stunden vor Leistungserbringung) Verschiebungen oder Absage ganzer Projekte oder einzelner Projekttage kommen, werden Honorare und Spesen in Höhe von 50% für die abgesagten Termine fällig. Bereits angefallene, nicht stornierbare Reisekosten werden zur Gänze verrechnet. Die Honorare und Spesen für die neu hinzugekommenen Projekttage werden gemäß Angebot berechnet.
6.1. Die von QP genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
6.2. Bei Versand von Waren durch QP gilt die Übernahmebestätigung des Paketdienstes als Übernahme. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die für den Transport verantwortliche Firma übergeben wurde.
6.3. Der Versand erfolgt der Ware entsprechend nach dem Ermessen von QP. Eilversand oder zusätzliche Versicherung erfolgt auf Wunsch des Kunden und wird entsprechend in Rechnung gestellt.
6.4. Die Haftung für Datensicherung und Schutzmaßnahmen gegen Viren und Datenschutz beim Kunden trifft ausschließlich den Kunden selbst.
6.5. Die Gewährleistung beginnt mit dem unter Punkt 6.2. für den Gefahrübergang genannten Zeitpunkt. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehende Gewährleistungsansprüche.
6.6. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, sofern QP oder einer der Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
7.1. Bis zur Begleichung der Forderung, die aus der Lieferung von Waren an den Kunden für QP besteht, bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von QP. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu benutzen und zu veräußern, solange er gegenüber QP nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
7.2. Für Geschäftsbeziehungen im Rahmen eines Miet- oder Mietkaufvertrages gelten gesondert die Bestimmungen des jeweiligen Vertrages.
8.1. Für von uns gelieferte und/oder gewartete Software gelten zusätzlich die in den Nutzungsvereinbarungen bzw. in dem Softwarelizenz- und Softwarewartungsvertrag enthaltenen Vereinbarungen.
9.1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen QP und dem Kunden gilt – sofern nicht anders vereinbart – das Recht am Sitz der jeweiligen QP Gesellschaft. Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist der Sitz der jeweiligen QP Gesellschaft. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der jeweiligen QP Gesellschaft.
9.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
10.1. Der Kunde ist verpflichtet Änderungen seiner Stammdaten, insbesondere von Kontaktdaten und Ansprechpartnern unverzüglich bekannt zu geben.
10.2. Personenbezogene Daten werden von QP gespeichert und nur unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Wir wahren den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Durch die Zusammenarbeit erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereit.
10.3. Die TruckBuddy App benötigt Standortinformationen um die erwartete Ankunftszeit auf der Baustelle bzw. am Mischwerk zu berechnen. Der Standort wird nur während eines aktiven Fahrauftrags gelesen. Dazu erfragt die TruckBuddy App (unter Android) die Berechtigungen für FINE_LOCATION und für COARSE_LOCATION.
10.4. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Softwareüberlassungs- und Nutzungsvereinbarung verweisen wir auf die entsprechende Datenschutzerklärung.