Dieses Dokument stellt die vorvertraglichen Informationen gemäss EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854, Art. 3) bereit. Es legt – gegliedert nach den Diensten von Q Point – offen, welche Daten bei der Nutzung entstehen und wie mit ihnen umgegangen wird.
Dieses Dokument informiert insbesondere über:
Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 3 für verbundene Dienste (Q Site, Q Plant, Q Transport, Q Directories). Q Point bietet ausschliesslich verbundene Dienste an und bringt selbst keine vernetzten Produkte (Art. 3 Abs. 2) in Verkehr. Assistenz- und Produktionssteuerungssysteme stammen von Drittherstellern und werden lediglich über Schnittstellen angebunden. Die Informationspflicht gilt seit dem 12.09.2025 und ist unabhängig von der ab dem 12.09.2026 greifenden Pflicht zur datenzugangsfreundlichen Produktgestaltung (Data by design, Art. 3 Abs. 1).
Die nachfolgenden Angaben werden bei wesentlichen Änderungen der Produkte, der Datenverarbeitung oder der Rechtslage aktualisiert. Dieses Dokument ist eine Transparenzinformation und ersetzt keine vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Regelungen. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend die DSGVO bzw. das revidierte schweizerische Datenschutzgesetz (revDSG) sowie die Datenschutzerklärung von Q Point.
Die folgenden Angaben gelten produktübergreifend. Produktspezifische Besonderheiten sind in den jeweiligen Abschnitten beschrieben.
Dateninhaber
Die Verträge über die Dienste werden jeweils durch die zuständige Ländergesellschaft von Q Point mit dem Kunden geschlossen. Dateninhaber im Sinne des Data Act ist daher die jeweils vertragsschliessende Ländergesellschaft. Für den einzelnen Vertrag ist somit diejenige der nachfolgenden Gesellschaften massgeblich, mit welcher der Kunde den Vertrag geschlossen hat:
Gesellschaft | Anschrift | Telefon |
Q Point AG (CH) | Güterstrasse 20, CH-4900 Langenthal | +41 62 916 90 00 |
Q Point GmbH (AT) | Rennweg 46-50, Top 29, AT-1030 Wien | +43 1 319 20 90 |
Q Point GmbH (DE) | Josef-Dietzgen-Strasse 36, DE-53773 Hennef | +49 8444 8584 910 |
Der technische Betrieb der Dienste sowie die Datenverarbeitung erfolgen zentral durch die Q Point AG (CH, Langenthal) im Auftrag der jeweils vertragsschliessenden Ländergesellschaft.
Speicherung
Die Daten werden auf Microsoft Azure in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert. Abweichungen für einzelne Produkte sind im jeweiligen Abschnitt angegeben.
Kontaktstelle
Anfragen zum Datenzugang und zur Datenweitergabe nach dem Data Act richten Nutzer an: servicedesk@q-point.com.
Beschwerderecht
Nutzer haben das Recht, bei der jeweils zuständigen Behörde eine Beschwerde einzureichen.
Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten ergänzend die Anforderungen der DSGVO bzw. des revidierten schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Q Point.
Datennutzung und Weitergabe (Grundsatz)
Q Point nutzt die in den Diensten verarbeiteten Daten ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistung und zur Produktverbesserung (z. B. Analyse der Nutzung von Funktionen und Inhalten). Eine Nutzung durch Dritte oder eine Zugänglichmachung an Dritte findet nicht statt. Ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die weisungsgebunden für Q Point tätig werden (z. B. Microsoft Azure für das Hosting, Auth0 für die Authentifizierung). Diese sind keine Dritten im Sinne des Data Act. Eine Weitergabe oder ein fortlaufender Datenaustausch mit Dritten erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden und bleibt bis zum schriftlichen Widerruf an servicedesk@q-point.com wirksam.
Rechte der Nutzer nach dem Data Act
Nutzer eines verbundenen Dienstes haben nach dem Data Act – vorbehaltlich des geltenden Rechts – insbesondere folgende Rechte:
Transparenz und Auskunft: Der Nutzer kann Auskunft verlangen über die Kategorien der erzeugten Daten, die Erhebungsfrequenz, die verfügbaren Zugriffswege, die Speicherorte und Aufbewahrungsfristen sowie die verfügbaren Exportmöglichkeiten.
Q Site ist ein verbundener Dienst (SaaS) zur Unterstützung des Bauprozesses. Die Angaben nach Art. 3 Abs. 3:
Angabe | Beschreibung |
Welche Daten entstehen | Digitale Lieferscheine (SiteX Delivery); Transport- und Logistikdaten inkl. Fahrzeug- und Geo-Positionsdaten (SiteX Logistics, TruckBuddy); Mischgutbestellungen samt Rückmeldungen (SiteX Orders); Einbau- und Prozessdaten (SiteX Paving); Telemetrie angebundener Assistenz- und Produktionssteuerungssysteme von Drittherstellern (SiteX Machines), beispielsweise Völkel Navigator, PavePilot oder Produktionssteuerungen wie die AS1 von Ammann; ERP- und Buchhaltungsdaten (SiteX ERP). |
Angebundene Fremdsysteme | Assistenz- und Produktionssteuerungssysteme von Drittherstellern (z. B. Völkel Navigator, PavePilot) werden von Q Point nicht verkauft, sondern nur über Schnittstellen angebunden. Die primäre Datenhaltung liegt beim jeweiligen Hersteller bzw. dessen System. Nur die über die Schnittstelle in Q Site übermittelten und dort gespeicherten Daten sind Q Point zuzurechnen, für die Q Point insoweit Dateninhaber ist. |
Erhebung / Frequenz | Laufend im Rahmen der Nutzung des Dienstes bzw. bei Anbindung externer Systeme über die SiteX-Schnittstellen. |
Zugriff / Abruf | Über die dokumentierten SiteX-Schnittstellen (siehe: developer.q-point.com) sowie die Anwendung selbst. |
Speicherort und Aufbewahrung | Microsoft Azure, EU. Speicherung während der Vertragslaufzeit bzw. solange der Arbeitsbereich besteht. Die Löschung erfolgt auf Kundenwunsch über den unterzeichneten „Auftrag zur Löschung eines Q Site Arbeitsbereichs“. Nach Eingang wird der Arbeitsbereich innerhalb von 14 Tagen gelöscht. Dabei werden alle Mitglieder entfernt und sämtliche Daten unwiderruflich gelöscht. Über den Löschvorgang hinaus werden keine Sicherungen oder Kopien aufbewahrt. |
Nutzung durch Q Point / Dritte | Nutzung ausschliesslich zur Leistungserbringung und Produktverbesserung. Keine Drittnutzung ausser durch Auftragsverarbeiter (siehe Allgemeine Angaben). |
Weitergabe an Dritte | Standardmässig keine. Ein Datenaustausch mit Drittsystemen erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden (z. B. über die Freigabe zur Einrichtung einer Datenschnittstelle) und bleibt bis zum schriftlichen Widerruf an servicedesk@q-point.com wirksam. Beauftragt der Kunde den Drittanbieter selbst, ist dieser kein Unterauftragsverarbeiter von Q Point. |
Geschäftsgeheimnisse | Die verarbeiteten Geschäftsdaten können Geschäftsgeheimnisse des Kunden enthalten. Deren Inhaber ist der Kunde. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf Verlangen des Kunden und unter angemessenen Schutzmassnahmen. |
Vertragsdauer / Kündigung | Nach Massgabe des mit der jeweiligen Ländergesellschaft geschlossenen Vertrags. |
Q Plant ist ein verbundener Dienst (SaaS) für das Management von Asphaltmischanlagen. Die Angaben nach Art. 3 Abs. 3:
Angabe | Beschreibung |
Welche Daten entstehen | Kunden- und Baustellenstammdaten; Mischgutbestellungen; Lieferscheine; Fahrzeuge und Wiegevorgänge; Mischrezepte; Asphaltproduktionen (Chargendaten); Betriebsdaten; Transportplanung inkl. Fahrzeugstammdaten und Geo-Positionen; Qualitäts- und Produktionsdaten; Dokumente (Produktionsprotokolle, Lieferscheindokumente). |
Erhebung / Frequenz | Laufend im Rahmen des Produktions- und Logistikbetriebs bzw. bei Anbindung externer Systeme über die PlantX-Schnittstellen. |
Zugriff / Abruf | Über die dokumentierten PlantX-Schnittstellen (siehe developer.q-point.com) sowie die Anwendung selbst. |
Speicherort und Aufbewahrung | Microsoft Azure, EU. Speicherung während der Vertragslaufzeit bzw. solange das Q Plant Kundensystem (Cluster) besteht. Die Löschung erfolgt auf Kundenwunsch über den unterzeichneten „Auftrag zur Löschung eines Q Plant Clusters“. Nach Eingang wird das Kundensystem innerhalb von 14 Tagen gelöscht. Alle Mitglieder werden entfernt und sämtliche Anwendungsdaten unwiderruflich gelöscht. Über den Löschvorgang hinaus werden keine Sicherungen oder Kopien aufbewahrt. |
Nutzung durch Q Point / Dritte | Nutzung ausschliesslich zur Leistungserbringung und Produktverbesserung. Keine Drittnutzung ausser durch Auftragsverarbeiter (siehe Allgemeine Angaben). |
Weitergabe an Dritte | Standardmässig keine. Ein Datenaustausch mit Drittsystemen (z. B. ERP-, Wiege- oder Leitsysteme über die PlantX-Schnittstellen) erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden und bleibt bis zum schriftlichen Widerruf an servicedesk@q-point.com wirksam. |
Geschäftsgeheimnisse | Die verarbeiteten Geschäftsdaten können Geschäftsgeheimnisse des Kunden enthalten (etwa Mischrezepte); deren Inhaber ist der Kunde. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf Verlangen des Kunden und unter angemessenen Schutzmassnahmen. |
Vertragsdauer / Kündigung | Nach Massgabe des mit der jeweiligen Ländergesellschaft geschlossenen Vertrags. |
Q Transport ist ein verbundener Dienst und besteht derzeit ausschliesslich aus der TruckBuddy App. Q Transport speichert selbst keine Daten; die Datenhaltung erfolgt jeweils im auftraggebenden System (Q Site oder Q Plant).
Angabe | Beschreibung |
Welche Daten entstehen | Die TruckBuddy App erhebt die Live-Position sowie transportbezogene Ereignisse und Status. Ereignisse werden teils automatisch über Geo-Fences ermittelt (z. B. Erreichen des Baustellen- oder Werksgeländes), teils vom Fahrer manuell abgesetzt (z. B. „Entladung abgeschlossen“, „Auftrag beendet“). |
Erhebung / Frequenz | Die Erfassung der Live-Position beginnt mit der Annahme des Transports bzw. Lieferscheins durch den Fahrer und endet mit dem Ereignis „Entladung abgeschlossen“ oder – falls der Fahrer dies unterlässt – automatisch am Ende des Tages. |
Zugriff / Abruf | Über die TruckBuddy App sowie über das auftraggebende System (Q Site bzw. Q Plant). |
Speicherort und Aufbewahrung | Keine eigene Datenhaltung durch Q Transport. Die Speicherung erfolgt im auftraggebenden System (Q Site oder Q Plant). Von der Live-Position wird dort jeweils nur die zeitlich letzte Position gehalten (kein Verlauf: Eine neue Position überschreibt die vorangehende). Aufbewahrung und Löschung richten sich nach dem jeweiligen Abschnitt Q Site bzw. Q Plant. |
Nutzung durch Q Point / Dritte | Nutzung ausschliesslich zur Leistungserbringung (u. a. Darstellung von Fahrzeugstatus und aktueller Position auf der Karte, fortlaufende Ermittlung des voraussichtlichen Ankunftszeitpunkts) und zur Produktverbesserung. Keine Drittnutzung ausser durch Auftragsverarbeiter. |
Weitergabe an Dritte | Nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden. Die Weitergabe erfolgt über das auftraggebende System. |
Personenbezug | Fahrer- und Positionsdaten können Personenbezug aufweisen; insoweit gelten ergänzend die DSGVO bzw. das revDSG sowie die Datenschutzerklärung von Q Point. |
Q Directories ist ein verbundener Dienst – das öffentliche Branchenverzeichnis für den Strassenbau. Der Kunde (der Anbieter, z. B. ein Mischgutanbieter) verwaltet seine Daten im Rahmen eines Arbeitsbereichs.
Angabe | Beschreibung |
Welche Daten entstehen | Mischwerksinformationen und Mischgutartikel; Verwaltung und Abfrage über die DirectoriesX-Schnittstelle sowie die Q-Directories-Website. |
Sichtbarkeit / Zugriff | Mischwerksinformationen sind grundsätzlich öffentlich. Bei den Artikelinformationen entscheidet der Kunde je Attribut über die Sichtbarkeit. Öffentlich auf der Q-Directories-Website oder ausschliesslich über die DirectoriesX-Schnittstelle abrufbar – und damit für angeschlossene Bauprozesssteuerungen (z. B. Q Site) sowie angeschlossene Drittsysteme (bis hin zu Mitbewerbern) zugänglich. |
Speicherort und Aufbewahrung | Microsoft Azure, EU. Verwaltung im Q Directories Arbeitsbereich. Löschung des Arbeitsbereichs auf Kundenauftrag über das entsprechende Freigabe-/Löschdokument. |
Nutzung durch Q Point / Dritte | Nutzung durch Q Point ausschliesslich zur Leistungserbringung und Produktverbesserung. Die Bereitstellung an Dritte richtet sich nach der vom Kunden je Attribut gewählten Sichtbarkeit. |
Weitergabe an Dritte | Die Sichtbarkeits- und Weitergabeentscheidung liegt vollständig beim Kunden (Attribut-Steuerung). Q Point stellt nur die technische Grundlage bereit. |
Geschäftsgeheimnisse | Öffentlich gestellte Mischwerks- und Artikelinformationen sind bewusst zur Veröffentlichung freigegeben und damit keine Geschäftsgeheimnisse. die Sichtbarkeit und Weitergabe steuert der Kunde selbst. |
Vertragsdauer / Kündigung | Nach Massgabe des mit der jeweiligen Ländergesellschaft geschlossenen Vertrags. |
Bereitgestellt werden können sowohl Rohdaten als auch aufbereitete Daten:
Nicht Teil der bereitzustellenden Daten sind – soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben – insbesondere:
Der konkrete Umfang der verfügbaren Daten hängt vom jeweiligen Dienst und dessen Konfiguration ab.
Der Datenzugang erfolgt vorrangig über die dokumentierten Schnittstellen (APIs) von Q Point (PlantX, SiteX, DirectoriesX; siehe developer.q-point.com). Nur wenn für die betreffenden Daten keine API besteht, stellt Q Point die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Der Aufbau dieses Formats wird durch Q Point festgelegt.
Ein Verlangen auf Datenzugang oder auf Weitergabe an einen Dritten läuft wie folgt ab:
Zur Wahrung der rechtlichen, sicherheitsbezogenen und vertraulichkeitsbezogenen Anforderungen kann ein Verlangen einer Identitäts- und Berechtigungsprüfung sowie einer Prüfung der technischen Machbarkeit unterzogen werden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und nach unterzeichneter Freigabe. Für den Drittempfänger können insbesondere gelten:
Der Zugang kann eingeschränkt oder verweigert werden, soweit dies erforderlich ist, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen, die Cybersicherheit und die Integrität der Systeme zu wahren, rechtliche Pflichten zu erfüllen oder die Rechte Dritter zu schützen. Die Festlegung des zulässigen Verwendungszwecks und etwaiger Weitergabebeschränkungen gegenüber dem Drittempfänger obliegt dem Kunden. Die gesetzlichen Pflichten des Datenempfängers nach dem Data Act (insbesondere Art. 6) – etwa die Bindung an den mit dem Nutzer vereinbarten Zweck – bleiben unberührt.
Nach dem Data Act bereitgestellte Daten dürfen insbesondere nicht verwendet werden:
Diese Beschränkungen folgen unmittelbar aus dem Data Act (insbesondere Art. 4 und Art. 6). Der Nutzer und der Drittempfänger bleiben für die rechtmässige Nutzung aller abgerufenen Daten verantwortlich. Das Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen verhindert eine Weitergabe nicht automatisch. würde eine Offenlegung jedoch trotz angemessener Schutzmassnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen, kann Q Point den Zugang im gesetzlich zulässigen Umfang einschränken oder verweigern. Q Point kann den Zugang zudem aussetzen oder beschränken, soweit dies zum Schutz der Cybersicherheit, zur Wahrung vertraulicher Informationen, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Untersuchung eines Missbrauchs erforderlich ist.
Die Produkte und Dienste von Q Point sammeln über den Ausführungszeitraum verschiedene Daten zum Bauprozess bzw. Einbau. Verfügbarkeit und Umfang historischer Daten hängen vom jeweiligen Produkt, der Speicherarchitektur, den aktivierten Diensten, der kundenseitigen Konfiguration sowie den geltenden rechtlichen Anforderungen ab. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem jeweiligen Produktabschnitt. Eine durchgängige Verfügbarkeit über beliebige Zeiträume kann nicht in allen Fällen zugesichert werden.
Diese Informationen werden zu Transparenzzwecken gemäss dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) bereitgestellt. Die tatsächliche Verfügbarkeit, Struktur, Frequenz, Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Daten können je nach Produktkonfiguration, technischem Aufbau, Konnektivität, aktivierten Diensten, Softwareversionen sowie den anwendbaren vertraglichen oder rechtlichen Anforderungen variieren. Diese Informationen begründen keine Zusicherung einer kontinuierlichen Verfügbarkeit, keine Gewährleistung bestimmter technischer Funktionen und keine Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.