1. Gegenstand der Nutzungsvereinbarung
Die Bedingungen für die Nutzung des Software Service von Q Point werden gemäss der vorliegenden Nutzungsvereinbarung ausschliesslich festgelegt.
2. Art und Leistung des Service/Umfanges
2.1. Der Kunde erhält ein Software Service aus der Kategorie Essentials und den darin abgedeckten Funktionsumfang.
2.2. Updates
2.3. Individualentwicklungen
Individualentwicklungen werden von Q Point nur nach Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung zwischen Q Point und Kunde durchgeführt.
3. Rechte und Pflichten zur Datenverarbeitung, Datensicherung und Datenweitergabe
3.1. Kunde
3.2. Q Point
3.3. Kontaktaufnahme
3.4. Datenschutz
Alle Hinweise zum Datenschutz erhält der Nutzer in unserer Datenschutzinformation bzw. der Datenschutzerklärung abrufbar unter www.q-point.com.
4. Urheberrechte Q Point, Lizenzen
4.1. Q Point räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des vertragsgegenständlichen Software Service ein.
4.2. Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Kunden insbesondere untersagt,
5. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
5.1. Q Point haftet nicht für die Geschwindigkeit oder Verfügbarkeit des Service, Datenverlust oder die Korrektheit der Daten, sofern die Beeinträchtigung für die Geschwindigkeit und/oder die Verfügbarkeit, der Datenverlust oder die Korrektheit der Daten ausserhalb des Einflussbereiches von Q Point liegen. Der Kunde nimmt ur Kenntnis, dass die Inhalte, die auf der Plattform angeboten werden, von Dritten bereitgestellt werden und Q Point weder die Inhalte noch die Identität der Kunden überprüft.
5.2. Führt ein Mangel der Software bei vertragsgemässen Gebrauch nur zu einer unerheblichen Minderung des Funktionsumfanges, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
5.3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – ausser im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine mögliche Haftung wird auf die Summe einer Jahreslizenz gemäss Anlage 7 begrenzt.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG ist ausgeschlossen.
6.2. Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz der Q Point AG.
6.3. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Q Point AG vereinbart.
6.4. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei allfällige Änderungen ihrer Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift schriftlich bekanntzugeben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jede Partei berechtigt, an die bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer der anderen Partei Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und diese gelten dort als ordnungsgemäss zugestellt.
6.5. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die Schriftform ist auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis notwendig. Telefax und E-Mail genügen dem Schriftformerfordernis nicht.
6.6. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung in dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
7. Verantwortlicher Ansprechpartner des Kunden
7.1. Der Kunde verpflichtet sich die entsprechenden Ansprechpartner für kaufmännische Fragen bzw. zur Update- und Releaseplanung spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich zu benennen und Änderungen hierzu zeitgerecht bekannt zu geben.